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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) paceOPS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) paceOPS

In der Höll 2, 56073 Koblenz, vertreten durch Arbnor Berbatovci


§1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

paceOPS (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über Dienstleistungen im

Bereich Digitalisierung, Prozessautomatisierung, Systemaufbau, KI-gestützter

Abläufe sowie Konzeption, Aufbau und Optimierung von Mailing- und

Outreach-Kampagnen.


(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des

§ 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen

ausgeschlossen.


(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,

ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn

der Anbieter solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.


(4) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.



§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang


(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere:

  • Beratung, Planung und Umsetzung von Digitalisierungs- und Automatisierungsprojekten

  • Implementierung und Konfiguration von Software- und SaaS-Lösungen

  • Aufbau, Optimierung und Betreuung von Mailing-, Outreach- und Akquise-Kampagnen

  • Schulungen, Workshops und strategische Begleitung


(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen
individuellen Angebot oder Vertrag. Allgemeine Werbeaussagen, Webseiteninhalte
oder Präsentationen stellen keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.


(3) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der
Bestätigung in Textform.


(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen
nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter
Umsatzzahlen oder Kennzahlen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten
wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, insbesondere keine Umsatz-, Gewinn-,
Lead-, Termin- oder Conversion-Garantien. Es handelt sich um Dienstleistungen, nicht
um Werkleistungen.


(5) Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen
bzw. beim Kunden implementiert wird. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt
der Kunde die empfohlenen bzw. zu implementierenden externen Softwarelösungen
selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten Verträge ab, die von dem
vorliegenden Vertrag unabhängig sind. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine
Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der
Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.


(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer
einzusetzen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung bestimmter Personen besteht nicht.



§3 Abgrenzung von Drittleistungen (SaaS / Plattformen)

(1) Vertragsgegenstand sind ausschließlich die Dienstleistungen des Anbieters, nicht die

Leistungen externer Software-, Plattform- oder SaaS-Anbieter.


(2) Soweit der Anbieter externe Softwarelösungen empfiehlt oder implementiert, schließt

der Kunde die entsprechenden Verträge eigenständig und auf eigene Kosten mit den

jeweiligen Drittanbietern ab.


(3) Drittanbieter sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für

Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung oder rechtliche Zulässigkeit der

Drittleistungen.



§4 Vertragsabschluss


(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.


(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform oder durch
konkludentes Verhalten zustande, insbesondere durch:

  • schriftliche oder elektronische Angebotsannahme

  • Bestätigung per E-Mail, Messenger oder Kundenportal

  • tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung

Der Kunde erkennt an, dass der Beginn der Leistungserbringung als
Zustimmung zum jeweiligen Angebot sowie zu diesen AGB gilt, sofern ihm
das Angebot zuvor in Textform übermittelt wurde.


(3) Der Vertragsschluss kann auch über Fernkommunikationsmittel erfolgen.



§5 Vergütung


(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.


(2) Der Anbieter ist berechtigt, Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.


(3) Mehrere Kunden eines Auftrags haften gesamtschuldnerisch.



§6 Zahlungsbedingungen


(1) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.


(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder über externe Zahlungsdienstleister. Der Kunde erteilt dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.


(3) Bei Rücklastschriften hat der Kunde die entstandenen Kosten sowie etwaige Bearbeitungsgebühren zu tragen.


(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.


(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



§7 Mitwirkungspflicht des Kunden


(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung regelmäßig von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit alleine zu verantworten.


(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm genutzten Inhalte, Daten und Prozesse, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz (DSGVO), Wettbewerbsrecht (UWG) und E-Mail-Kommunikation.


(3) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.


(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder liegen sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters vor, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung verhindern, verschieben sich vereinbarte Termine und Meilensteine entsprechend.


(5) Der Anbieter ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen Annahmeverzugs, bleiben unberührt.


(6) Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.


(7) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.


(8) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.



§8 Zurückbehaltungsrecht


(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.



§9 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des

Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.


(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter

Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die

Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die

Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde

deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).


(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung

begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird

der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei

regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.


(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder

Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend

gemachten Anspruchs ausgeschlossen.


(6) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem

Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.



§10 Laufzeit, Kündigung


(1) Verträge mit fester Laufzeit sind während der Laufzeit ordentlich nicht kündbar.


(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der

Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die

Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages

mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der

Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis

zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit

ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 10%,

es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.


(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne

dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor

Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.


(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.


(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die

Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen

Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt

wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.



§11 Urheberrecht

(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen

erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites,

Schemata, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen

Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum

des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den

Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich,

markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.


(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des

Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom

Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das

Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige

Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern

dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern

und dann zu verwerten.


(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des

Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur

Weitergabe ergibt.


(4) Mit Vertragsende erlöschen nicht genutzte oder noch nicht vollständig vergütete

Nutzungsrechte. Bereits vollständig vergütete Nutzungsrechte bleiben im

vereinbarten Umfang bestehen.



§12 Unterlagen des Kunden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene

Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders

vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.


(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und

Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde

stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der

entstehenden Kosten frei.


(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des

Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den

Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den

Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke,

die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von

Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.


(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils

erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten.

Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der

anderen Partei einzuholen.


(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht

vereinbart.


(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.




§13 Vertraulichkeit, Äußerungen

(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im

Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn,

dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.


(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit

dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde

gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu

bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet

sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine

Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter

veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei

wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen,

ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.


(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner

Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über

die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende, sofern

der Kunde nicht widerspricht.


(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des

Auftragsgebers.


(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der

jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung

unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich

oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige,

unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich

ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen

und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.


(6) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet,

schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen

Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne einen solchen Vertrag ist

der Anbieter nicht verpflichtet, entsprechende Leistungen zu erbringen.




§14 Elektronische Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail,

Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine

Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen

stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter

entsprechend in Textform informieren.


(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu

übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in

elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.




§15 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.


(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet

das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des

UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist

der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person

des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen

Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.


(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

In der Höll 2, 56073 Koblenz, vertreten durch Arbnor Berbatovci


§1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

paceOPS (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über Dienstleistungen im

Bereich Digitalisierung, Prozessautomatisierung, Systemaufbau, KI-gestützter

Abläufe sowie Konzeption, Aufbau und Optimierung von Mailing- und

Outreach-Kampagnen.


(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des

§ 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen

ausgeschlossen.


(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,

ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn

der Anbieter solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.


(4) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.



§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang


(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere:

  • Beratung, Planung und Umsetzung von Digitalisierungs- und Automatisierungsprojekten

  • Implementierung und Konfiguration von Software- und SaaS-Lösungen

  • Aufbau, Optimierung und Betreuung von Mailing-, Outreach- und Akquise-Kampagnen

  • Schulungen, Workshops und strategische Begleitung


(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen
individuellen Angebot oder Vertrag. Allgemeine Werbeaussagen, Webseiteninhalte
oder Präsentationen stellen keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.


(3) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der
Bestätigung in Textform.


(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen
nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter
Umsatzzahlen oder Kennzahlen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten
wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, insbesondere keine Umsatz-, Gewinn-,
Lead-, Termin- oder Conversion-Garantien. Es handelt sich um Dienstleistungen, nicht
um Werkleistungen.


(5) Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen
bzw. beim Kunden implementiert wird. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt
der Kunde die empfohlenen bzw. zu implementierenden externen Softwarelösungen
selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten Verträge ab, die von dem
vorliegenden Vertrag unabhängig sind. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine
Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der
Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.


(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer
einzusetzen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung bestimmter Personen besteht nicht.



§3 Abgrenzung von Drittleistungen (SaaS / Plattformen)

(1) Vertragsgegenstand sind ausschließlich die Dienstleistungen des Anbieters, nicht die

Leistungen externer Software-, Plattform- oder SaaS-Anbieter.


(2) Soweit der Anbieter externe Softwarelösungen empfiehlt oder implementiert, schließt

der Kunde die entsprechenden Verträge eigenständig und auf eigene Kosten mit den

jeweiligen Drittanbietern ab.


(3) Drittanbieter sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für

Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung oder rechtliche Zulässigkeit der

Drittleistungen.



§4 Vertragsabschluss


(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.


(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform oder durch
konkludentes Verhalten zustande, insbesondere durch:

  • schriftliche oder elektronische Angebotsannahme

  • Bestätigung per E-Mail, Messenger oder Kundenportal

  • tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung

Der Kunde erkennt an, dass der Beginn der Leistungserbringung als
Zustimmung zum jeweiligen Angebot sowie zu diesen AGB gilt, sofern ihm
das Angebot zuvor in Textform übermittelt wurde.


(3) Der Vertragsschluss kann auch über Fernkommunikationsmittel erfolgen.



§5 Vergütung


(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.


(2) Der Anbieter ist berechtigt, Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.


(3) Mehrere Kunden eines Auftrags haften gesamtschuldnerisch.



§6 Zahlungsbedingungen


(1) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.


(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder über externe Zahlungsdienstleister. Der Kunde erteilt dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.


(3) Bei Rücklastschriften hat der Kunde die entstandenen Kosten sowie etwaige Bearbeitungsgebühren zu tragen.


(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.


(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



§7 Mitwirkungspflicht des Kunden


(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung regelmäßig von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit alleine zu verantworten.


(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm genutzten Inhalte, Daten und Prozesse, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz (DSGVO), Wettbewerbsrecht (UWG) und E-Mail-Kommunikation.


(3) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.


(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder liegen sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters vor, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung verhindern, verschieben sich vereinbarte Termine und Meilensteine entsprechend.


(5) Der Anbieter ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen Annahmeverzugs, bleiben unberührt.


(6) Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.


(7) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.


(8) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.



§8 Zurückbehaltungsrecht


(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.



§9 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des

Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.


(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter

Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die

Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die

Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde

deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).


(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung

begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird

der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei

regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.


(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder

Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend

gemachten Anspruchs ausgeschlossen.


(6) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem

Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.



§10 Laufzeit, Kündigung


(1) Verträge mit fester Laufzeit sind während der Laufzeit ordentlich nicht kündbar.


(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der

Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die

Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages

mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der

Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis

zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit

ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 10%,

es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.


(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne

dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor

Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.


(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.


(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die

Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen

Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt

wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.



§11 Urheberrecht

(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen

erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites,

Schemata, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen

Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum

des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den

Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich,

markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.


(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des

Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom

Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das

Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige

Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern

dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern

und dann zu verwerten.


(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des

Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur

Weitergabe ergibt.


(4) Mit Vertragsende erlöschen nicht genutzte oder noch nicht vollständig vergütete

Nutzungsrechte. Bereits vollständig vergütete Nutzungsrechte bleiben im

vereinbarten Umfang bestehen.



§12 Unterlagen des Kunden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene

Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders

vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.


(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und

Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde

stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der

entstehenden Kosten frei.


(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des

Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den

Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den

Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke,

die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von

Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.


(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils

erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten.

Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der

anderen Partei einzuholen.


(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht

vereinbart.


(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.




§13 Vertraulichkeit, Äußerungen

(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im

Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn,

dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.


(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit

dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde

gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu

bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet

sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine

Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter

veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei

wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen,

ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.


(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner

Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über

die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende, sofern

der Kunde nicht widerspricht.


(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des

Auftragsgebers.


(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der

jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung

unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich

oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige,

unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich

ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen

und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.


(6) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet,

schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen

Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne einen solchen Vertrag ist

der Anbieter nicht verpflichtet, entsprechende Leistungen zu erbringen.




§14 Elektronische Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail,

Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine

Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen

stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter

entsprechend in Textform informieren.


(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu

übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in

elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.




§15 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.


(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet

das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des

UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist

der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person

des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen

Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.


(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

In der Höll 2, 56073 Koblenz, vertreten durch Arbnor Berbatovci


§1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

paceOPS (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über Dienstleistungen im

Bereich Digitalisierung, Prozessautomatisierung, Systemaufbau, KI-gestützter

Abläufe sowie Konzeption, Aufbau und Optimierung von Mailing- und

Outreach-Kampagnen.


(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des

§ 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen

ausgeschlossen.


(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,

ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn

der Anbieter solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.


(4) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.



§2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang


(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere:

  • Beratung, Planung und Umsetzung von Digitalisierungs- und Automatisierungsprojekten

  • Implementierung und Konfiguration von Software- und SaaS-Lösungen

  • Aufbau, Optimierung und Betreuung von Mailing-, Outreach- und Akquise-Kampagnen

  • Schulungen, Workshops und strategische Begleitung


(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen
individuellen Angebot oder Vertrag. Allgemeine Werbeaussagen, Webseiteninhalte
oder Präsentationen stellen keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.


(3) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der
Bestätigung in Textform.


(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen
nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter
Umsatzzahlen oder Kennzahlen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten
wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, insbesondere keine Umsatz-, Gewinn-,
Lead-, Termin- oder Conversion-Garantien. Es handelt sich um Dienstleistungen, nicht
um Werkleistungen.


(5) Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen
bzw. beim Kunden implementiert wird. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt
der Kunde die empfohlenen bzw. zu implementierenden externen Softwarelösungen
selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten Verträge ab, die von dem
vorliegenden Vertrag unabhängig sind. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine
Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der
Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.


(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer
einzusetzen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung bestimmter Personen besteht nicht.



§3 Abgrenzung von Drittleistungen (SaaS / Plattformen)

(1) Vertragsgegenstand sind ausschließlich die Dienstleistungen des Anbieters, nicht die

Leistungen externer Software-, Plattform- oder SaaS-Anbieter.


(2) Soweit der Anbieter externe Softwarelösungen empfiehlt oder implementiert, schließt

der Kunde die entsprechenden Verträge eigenständig und auf eigene Kosten mit den

jeweiligen Drittanbietern ab.


(3) Drittanbieter sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für

Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung oder rechtliche Zulässigkeit der

Drittleistungen.



§4 Vertragsabschluss


(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.


(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform oder durch
konkludentes Verhalten zustande, insbesondere durch:

  • schriftliche oder elektronische Angebotsannahme

  • Bestätigung per E-Mail, Messenger oder Kundenportal

  • tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung

Der Kunde erkennt an, dass der Beginn der Leistungserbringung als
Zustimmung zum jeweiligen Angebot sowie zu diesen AGB gilt, sofern ihm
das Angebot zuvor in Textform übermittelt wurde.


(3) Der Vertragsschluss kann auch über Fernkommunikationsmittel erfolgen.



§5 Vergütung


(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.


(2) Der Anbieter ist berechtigt, Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.


(3) Mehrere Kunden eines Auftrags haften gesamtschuldnerisch.



§6 Zahlungsbedingungen


(1) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.


(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder über externe Zahlungsdienstleister. Der Kunde erteilt dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.


(3) Bei Rücklastschriften hat der Kunde die entstandenen Kosten sowie etwaige Bearbeitungsgebühren zu tragen.


(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.


(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



§7 Mitwirkungspflicht des Kunden


(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung regelmäßig von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit alleine zu verantworten.


(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm genutzten Inhalte, Daten und Prozesse, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz (DSGVO), Wettbewerbsrecht (UWG) und E-Mail-Kommunikation.


(3) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.


(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder liegen sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters vor, die eine ordnungsgemäße Leistungserbringung verhindern, verschieben sich vereinbarte Termine und Meilensteine entsprechend.


(5) Der Anbieter ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen Annahmeverzugs, bleiben unberührt.


(6) Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.


(7) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.


(8) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt.



§8 Zurückbehaltungsrecht


(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.



§9 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des

Anbieters, deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.


(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter

Sätze 1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die

Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die

Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde

deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten).


(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung

begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird

der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei

regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.


(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder

Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend

gemachten Anspruchs ausgeschlossen.


(6) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem

Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.



§10 Laufzeit, Kündigung


(1) Verträge mit fester Laufzeit sind während der Laufzeit ordentlich nicht kündbar.


(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der

Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die

Leistungen einstellen, wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages

mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der

Anbieter kann dann die gesamte Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis

zum Laufzeitende fällig werden würde, als Schadensersatz geltend machen. Soweit

ein Abzug für ersparte Aufwendungen vorzunehmen ist, beträgt dieser pauschal 10%,

es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.


(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne

dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor

Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.


(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.


(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die

Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen

Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt

wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.



§11 Urheberrecht

(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen

erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites,

Schemata, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen

Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind geistiges Eigentum

des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den

Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich urheberrechtlich,

markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.


(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des

Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom

Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das

Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige

Zahlung der vereinbarten vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern

dies zutrifft). Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern

und dann zu verwerten.


(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des

Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur

Weitergabe ergibt.


(4) Mit Vertragsende erlöschen nicht genutzte oder noch nicht vollständig vergütete

Nutzungsrechte. Bereits vollständig vergütete Nutzungsrechte bleiben im

vereinbarten Umfang bestehen.



§12 Unterlagen des Kunden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene

Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders

vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.


(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und

Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde

stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der

entstehenden Kosten frei.


(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des

Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den

Auftrag vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den

Schriftwechsel zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke,

die der Kunde bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von

Unterlagen, die an den Kunden zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.


(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils

erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten.

Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der

anderen Partei einzuholen.


(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht

vereinbart.


(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.




§13 Vertraulichkeit, Äußerungen

(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im

Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn,

dass die jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.


(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit

dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde

gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu

bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet

sich der Kunde, die Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine

Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter

veranstalteten Facebook-Gruppe. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei

wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten auszuschließen,

ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen des Kunden berührt.


(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner

Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über

die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende, sofern

der Kunde nicht widerspricht.


(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des

Auftragsgebers.


(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der

jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung

unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich

oder gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige,

unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich

ob durch den Kunden oder Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen

und Schmähkritiken, mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.


(6) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet,

schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen

Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Ohne einen solchen Vertrag ist

der Anbieter nicht verpflichtet, entsprechende Leistungen zu erbringen.




§14 Elektronische Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail,

Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Soweit der Kunde eine

Kommunikation per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen

stellt wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails, wird der Kunde den Anbieter

entsprechend in Textform informieren.


(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu

übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in

elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.




§15 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.


(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findet

das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des

UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist

der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person

des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen

Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.


(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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