AGB | paceOPS

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

In der Höll 2, 56073 Koblenz, vertreten durch Arbnor Berbatovci

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen paceOPS (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über Dienstleistungen im Bereich Digitalisierung, Prozessautomatisierung, Systemaufbau, KI-gestützter Abläufe sowie Konzeption, Aufbau und Optimierung von Mailing- und Outreach-Kampagnen.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) Es gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere:

  • Beratung, Planung und Umsetzung von Digitalisierungs- und Automatisierungsprojekten
  • Implementierung und Konfiguration von Software- und SaaS-Lösungen
  • Aufbau, Optimierung und Betreuung von Mailing-, Outreach- und Akquise-Kampagnen
  • Schulungen, Workshops und strategische Begleitung

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag. Allgemeine Werbeaussagen, Webseiteninhalte oder Präsentationen stellen keine verbindliche Leistungsbeschreibung dar.

(3) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Bestätigung in Textform.

(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, insbesondere keine Umsatz-, Gewinn-, Lead-, Termin- oder Conversion-Garantien. Es handelt sich um Dienstleistungen, nicht um Werkleistungen.

(5) Vertragsgegenstand sind nicht die Leistungen der SaaS, die vom Anbieter empfohlen bzw. beim Kunden implementiert wird. Soweit nicht explizit anders vereinbart, bestellt der Kunde die empfohlenen bzw. zu implementierenden externen Softwarelösungen selbst und schließt mit deren Anbietern auf eigene Kosten Verträge ab, die von dem vorliegenden Vertrag unabhängig sind. Die Anbieter dieser Drittangebote sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(6) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Dritte als Unterauftragnehmer einzusetzen. Ein Anspruch auf die Mitwirkung bestimmter Personen besteht nicht.

§ 3 Abgrenzung von Drittleistungen (SaaS / Plattformen)

(1) Vertragsgegenstand sind ausschließlich die Dienstleistungen des Anbieters, nicht die Leistungen externer Software-, Plattform- oder SaaS-Anbieter.

(2) Soweit der Anbieter externe Softwarelösungen empfiehlt oder implementiert, schließt der Kunde die entsprechenden Verträge eigenständig und auf eigene Kosten mit den jeweiligen Drittanbietern ab.

(3) Drittanbieter sind keine Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisgestaltung oder rechtliche Zulässigkeit der Drittleistungen.

§ 4 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots in Textform oder durch konkludentes Verhalten zustande, insbesondere durch schriftliche oder elektronische Angebotsannahme, Bestätigung per E-Mail, Messenger oder Kundenportal oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung. Der Kunde erkennt an, dass der Beginn der Leistungserbringung als Zustimmung zum jeweiligen Angebot sowie zu diesen AGB gilt, sofern ihm das Angebot zuvor in Textform übermittelt wurde.

(3) Der Vertragsschluss kann auch über Fernkommunikationsmittel erfolgen.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und versteht sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

(3) Mehrere Kunden eines Auftrags haften gesamtschuldnerisch.

§ 6 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei Ratenzahlung ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.

(2) Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder über externe Zahlungsdienstleister. Der Kunde erteilt dem Anbieter ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.

(3) Bei Rücklastschriften hat der Kunde die entstandenen Kosten sowie etwaige Bearbeitungsgebühren zu tragen.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden

(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten zeitgerecht zur Verfügung gestellt und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass die Zielerreichung regelmäßig von der kostenpflichtigen Buchung von Drittangeboten (v. a. SaaS) abhängt; sofern er dies nach Vertragsschluss ablehnt, hat er die etwaige Erfolglosigkeit der Zusammenarbeit alleine zu verantworten.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm genutzten Inhalte, Daten und Prozesse, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz (DSGVO), Wettbewerbsrecht (UWG) und E-Mail-Kommunikation.

(3) Ob der Kunde seine Ziele erreicht, hängt weiter davon ab, dass er alle erforderlichen Entscheidungen ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet sich, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.

(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder liegen sonstige Umstände außerhalb der Einflusssphäre des Anbieters vor, verschieben sich vereinbarte Termine und Meilensteine entsprechend.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen Annahmeverzugs, bleiben unberührt.

(6) Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Anbieters.

(7) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen Anschlusses ist der Kunde selbst verantwortlich.

(8) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche Login-Daten) sind gegen den Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die Weitergabe des Passworts an Dritte ist untersagt.

§ 8 Zurückbehaltungsrecht

(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

§ 9 Haftung, Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, dessen gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.

(2) Für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflichten).

(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

(6) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.

§ 10 Laufzeit, Kündigung

(1) Verträge mit fester Laufzeit sind während der Laufzeit ordentlich nicht kündbar.

(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen, wenn der Kunde im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte Restforderung als Schadensersatz geltend machen. Ein Abzug für ersparte Aufwendungen beträgt pauschal 10 %, es sei denn, eine Partei weist einen abweichenden Wert nach.

(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht möglich.

(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.

(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird. Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.

§ 11 Urheberrecht

(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Schemata, Flussdiagramme, Präsentationen, Grafiken, Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse sind geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des Anbieters an den Arbeitsergebnissen an.

(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.

(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe ergibt.

(4) Mit Vertragsende erlöschen nicht genutzte oder noch nicht vollständig vergütete Nutzungsrechte. Bereits vollständig vergütete Nutzungsrechte bleiben im vereinbarten Umfang bestehen.

§ 12 Unterlagen des Kunden

(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.

(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z. B. Fotos und Texte) frei von Rechten Dritter ist oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden Kosten frei.

(3) Nach Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für Schriftstücke, die der Kunde bereits besitzt.

(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten. Bei Originalen ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.

(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit nicht gesetzlich bestimmt, ist nicht vereinbart.

(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.

§ 13 Vertraulichkeit, Äußerungen

(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, die jeweils andere Partei entbindet sie von dieser Verpflichtung.

(2) Nimmt der Kunde an Besprechungen oder Videokonferenzen mit dem Anbieter oder anderen Kunden teil, hat er gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für eigene Werbezwecke über die Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende, sofern der Kunde nicht widerspricht.

(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des Auftraggebers.

(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der jeweils anderen Partei. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen.

(6) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 14 Elektronische Kommunikation

(1) Die Kommunikation zwischen Anbieter und Kunde kann auch per E-Mail, Chat-Messenger oder Direktnachrichten erfolgen. Wünscht der Kunde keine Kommunikation per E-Mail oder stellt er besondere Sicherheitsanforderungen, informiert er den Anbieter in Textform.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.