Eine Werkzeugverwaltung funktioniert, wenn jedes Gerät eine Kennung hat und jede Ausgabe an einem Auftrag hängt. Dann suchst du kaum noch, denn beim Gerät steht nicht „im Lager“ oder „beim Kollegen“, sondern Projekt und Adresse. Prüffristen legst du als Arbeitgeber selbst fest, in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung. Die Verwaltung erinnert rechtzeitig daran und hält den Nachweis bereit.
Gemeint ist die Verwaltung von Werkzeugen, Maschinen und Geräten im Betrieb, oft auch Geräteverwaltung genannt. Um die Geräteverwaltung von Smartphones und Laptops geht es nicht.
- 62Geräte führt Engels heute mit Projekt und Adresse, vorher suchte das halbe Team nach jedem verschwundenen (Fallstudie, Stand Oktober 2026)
- 3Monatenennt die DGUV Vorschrift 3 als Richtwert für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte auf Baustellen (Durchführungsanweisungen von 1996)
- 1Jahrist dort der Höchstwert auf Baustellen, auch wenn weniger als 2 % der Geräte auffallen (Durchführungsanweisungen von 1996)
01Warum Werkzeug gesucht wird
Werkzeug wird gesucht, weil seine Bewegungen nirgends festgehalten werden, nicht weil es verschwindet. Ein Trockner geht morgens mit auf eine Baustelle und bleibt dort, bis der Schaden trocken ist. Ein Kollege nimmt ihn zur nächsten Adresse mit. Das Wissen darüber steckt in zwei Köpfen und im Telefon.
Eine Inventarliste hilft dabei wenig, wenn sie nur sagt, dass es das Gerät gibt. Entscheidend sind der letzte Ort und der Auftrag, für den es dort steht.
Weil Projekte und Inventar zusammenliegen, ergibt sich der Standort eines Geräts aus dem Projekt, auf dem es steht (Fallstudie Engels-OS). Wie Engels das Büro insgesamt vom Papier geholt hat, steht im Beitrag Digitalisierung im Handwerk.
02Was zu jedem Gerät gehört
Zu jedem Gerät gehören eine eindeutige Kennung, der aktuelle Einsatzort, wer es hat und wann die nächste Prüfung fällig ist. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
| Angabe | Wozu |
|---|---|
| Kennung | Nummer oder Code am Gerät, damit gleiche Trockner unterscheidbar sind |
| Art und Typ | etwa Bautrockner, Bohrhammer, Leiter oder Verlängerungsleitung |
| Einsatzort | Projekt und Adresse, nicht nur „Lager“ oder ein Name |
| Ausgegeben an und seit | wer es zuletzt mitgenommen hat und seit wann |
| Nächste Prüfung | Monat und Jahr, damit das Gerät rechtzeitig zurückkommt |
| Letzte Prüfung | Art, Umfang, Ergebnis, Name und Unterschrift des Prüfers |
| Zustand und Mängel | was bei Rückgabe oder Einsatz aufgefallen ist |
Mit diesen Angaben beantwortest du die drei Fragen, die im Alltag gestellt werden. Wo ist es, wer hat es, und darf es raus?
Nicht jedes Werkzeug braucht einen eigenen Datensatz. Nach unserer Einschätzung führst du Kleinwerkzeug besser als Satz je Fahrzeug oder Kiste. Großgeräte und alles, was geprüft werden muss, führst du einzeln.
03Ausgabe, Rückgabe, Defekt und Verlust
Eine Werkzeugverwaltung hält vier Ereignisse fest, die Ausgabe, die Rückgabe mit Zustand, den Defekt und den Verlust. Jedes davon braucht einen festen Weg, sonst steht im System bald etwas anderes als im Lager.
- Ausgabe. Wer ein Gerät mitnimmt, bucht es auf den Auftrag und nicht auf sich selbst.
- Rückgabe. Bei der Rückgabe wird kurz der Zustand vermerkt, etwa sauber, vollständig, beschädigt.
- Defekt. Ein defektes Gerät wird sofort gemeldet und gesperrt, bis es repariert und wenn nötig geprüft ist.
- Verlust. Ein fehlendes Gerät wird gemeldet, sobald es auffällt, nicht erst bei der nächsten Inventur.
Die Kontrolle vor dem Einsatz verlangt die Betriebssicherheitsverordnung ohnehin, dazu mehr im nächsten Abschnitt. Wie die Ausgabe zum Auftrag passt, steht unter Auftragsabwicklung.
04Was die Betriebssicherheitsverordnung verlangt
Welche Geräte wie oft geprüft werden, legst du als Arbeitgeber selbst fest, in der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 BetrSichV. Arbeitsmittel sind laut § 2 Abs. 1 Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Für sie gelten diese Pflichten.
- Fristen festlegen. Art und Umfang der Prüfungen und die Fristen ermittelst du selbst. Die Fristen müssen so liegen, dass das Gerät bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden kann (§ 3 Abs. 6). Für die in Anhang 3 genannten Arbeitsmittel gelten Höchstfristen.
- Wiederkehrend prüfen lassen. Geräte, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, prüft eine zur Prüfung befähigte Person nach diesen Fristen (§ 14 Abs. 2).
- Vor jeder Verwendung kontrollieren. Du sorgst dafür, dass jedes Gerät vor dem Einsatz auf offensichtliche Mängel kontrolliert wird (§ 4 Abs. 5).
- Nach langer Standzeit. Lange Zeiten ohne Verwendung können eine außerordentliche Prüfung vor dem nächsten Einsatz nötig machen (§ 14 Abs. 3).
- Ergebnis aufzeichnen. Festgehalten werden Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person. Die Aufzeichnung bleibt mindestens bis zur nächsten Prüfung und darf auch elektronisch aufbewahrt werden (§ 14 Abs. 7). Bei rein elektronisch übermittelten Dokumenten tritt eine elektronische Signatur an die Stelle der Unterschrift.
Für Handwerksbetriebe zählt ein Satz in § 14 Abs. 7 besonders. Werden prüfpflichtige Geräte an wechselnden Orten eingesetzt, muss am Einsatzort ein Nachweis über die letzte Prüfung vorliegen. Die Baustelle braucht den Nachweis also dort, wo das Gerät steht.
05Elektrische Geräte nach DGUV Vorschrift 3
Für ortsveränderliche elektrische Geräte nennt die DGUV Vorschrift 3 Richtwerte, auf Baustellen alle drei Monate, sonst alle sechs Monate. Die Vorschrift selbst verlangt in § 5 Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Die konkreten Werte stehen in den Durchführungsanweisungen zu § 5.
| Was | Richtwert laut Durchführungsanweisungen | Wer prüft |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Geräte, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen | 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate | Elektrofachkraft, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
| Fehlerstrom-Schutzschalter in nichtstationären Anlagen, etwa auf Baustellen | arbeitstäglich, durch Betätigen der Prüfeinrichtung | Benutzer |
| Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | Elektrofachkraft |
Die Frist darf länger werden, wenn bei den Prüfungen weniger als 2 % der Geräte von den Grenzwerten abweichen. Als Höchstwert nennen die Durchführungsanweisungen ein Jahr auf Baustellen und in Werkstätten, zwei Jahre in Büros. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft führst du ein Prüfbuch (§ 5 Abs. 3).
06Liste, App oder System, was zu deinem Betrieb passt
Eine Tabelle reicht, solange wenige Geräte selten den Ort wechseln. Sobald Geräte über Wochen bei Kunden stehen, gehört die Verwaltung an die Aufträge. So schätzen wir die vier Wege ein.
| Weg | Passt, wenn | Grenze |
|---|---|---|
| Tabelle oder Liste | wenige Geräte, ein Lager, eine Person pflegt sie | Bewegungen werden nachgetragen oder vergessen |
| Eigene App für Werkzeuge | viele Geräte, Ausgabe, Rücknahme und Prüftermine an einer Stelle | Aufträge liegen in einem anderen Programm, ohne Schnittstelle wird der Standort doppelt gepflegt |
| Geräteverwaltung der Handwerkersoftware | die Aufträge schon dort laufen | reicht so weit, wie die Software Geräte bei Kunden und Prüffristen abbildet |
| Geräte im eigenen System mit den Aufträgen | Geräte wandern mit Aufträgen zu Kunden, Abläufe passen in keinen Standard | der Aufbau ist ein eigenes Projekt |
Werkzeug-Apps können anders abrechnen als Handwerkersoftware. mein_werkzeugkoffer etwa verlangt am 16. Oktober 2026 im kleinsten Paket 179 Euro netto im Monat. Darin sind bis zu 500 Werkzeuge, unbegrenzt viele Nutzer und Prüftermine enthalten, bei zwölf Monaten Laufzeit. Eine Schnittstelle nennt die Preisseite erst im größten Paket für 699 Euro im Monat.
Was eine Handwerkersoftware abdeckt und kostet, steht im Beitrag Handwerkersoftware. Leg im Testzugang der Software ein Gerät an, buch es auf einen Kundenauftrag und trag eine Prüffrist ein. Dann siehst du, ob sie mit wochenlangen Einsätzen bei Kunden umgehen kann.
Trackingsysteme setzten 2025 laut Bitkom 20 % von 504 befragten Handwerksbetrieben ein, 19 % planten es. Ob damit Fahrzeuge oder Geräte gemeint sind, sagt die Studie nicht. Ein Tracker zeigt, wo ein Gerät ist, aber nicht, für welchen Auftrag es dort steht.
Was dich das Suchen heute kostet, lässt sich grob rechnen.
Mit deinen eigenen Zahlen rechnest du das im Kostenrechner nach.
07So führst du die Werkzeugverwaltung ein
Führ die Werkzeugverwaltung mit einer vollständigen Bestandsaufnahme ein und binde danach jede Ausgabe an einen Auftrag. Diese sechs Schritte reichen.
- Bestand an einem Tag aufnehmen. Auch was bei Kunden, in Fahrzeugen und bei der Reparatur steht.
- Jedes Gerät kennzeichnen. Eine Nummer oder ein Code am Gerät, der Name allein reicht bei gleichen Geräten nicht.
- Prüffristen eintragen. Aus der Gefährdungsbeurteilung, mit Datum und Ergebnis der letzten Prüfung.
- Ausgabe an den Auftrag binden. Rückgabe, Defekt und Verlust laufen über denselben festen Weg.
- Nachweis am Einsatzort sichern. Für jedes prüfpflichtige Gerät, das auf Baustellen geht, liegt der Nachweis der letzten Prüfung dort vor.
- Nach vier Wochen gegenprüfen. Stimmt der Bestand im System mit dem im Lager und auf den Baustellen überein?
Liegen Prüfung und Auftrag zusammen, sieht das Büro bei jeder Prüfung, wo das Gerät steht und wann der Auftrag endet.
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Quellen
- Betriebssicherheitsverordnung, § 2 Begriffsbestimmungen, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Betriebssicherheitsverordnung, § 3 Gefährdungsbeurteilung, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Betriebssicherheitsverordnung, § 4 Grundpflichten des Arbeitgebers, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Betriebssicherheitsverordnung, § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, DGUV Vorschrift 3, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996, aktualisierte Nachdruckfassung Januar 2005, § 5 und Tabellen 1A und 1B, abgerufen am 16. Oktober 2026
- mein_werkzeugkoffer, Preise und Pakete, abgerufen am 16. Oktober 2026
- Bitkom, Digitalisierung des Handwerks, Bitkom-Studie 2025, telefonische Befragung von 504 Handwerksbetrieben, Kalenderwochen 23 bis 29 2025, abgerufen am 16. Oktober 2026
- paceOPS, Fallstudie Engels-OS, Stand Oktober 2026

